Verbotene Hunderassen in Deutschland Einreise

Verbotene Hunderassen in Deutschland Einreise

Andrei-Constantin Faur

Verbotene Hunderassen in Deutschland Einreise

 

Wussten Sie, dass es in Deutschland strenge Regeln für die Mitnahme bestimmter Hunderassen gibt? Diese Regeln sind seit über 20 Jahren in Kraft. Sie wurden eingeführt, um gefährliche Hundeangriffe zu verhindern und für Sicherheit zu sorgen.

Einige Hunderassen dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden. Dazu zählen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier und einige andere. Auch Kreuzungen dieser Rassen sind verboten. In einigen Gebieten können zusätzliche Rassen als gefährlich gelten.

Möchten Sie mehr über die genauen Regeln und Ausnahmen erfahren? Wollen Sie wissen, wie Sie sich als Hundebesitzer darauf einstellen können?

Wichtige Erkenntnisse:

  • Das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) gilt seit 2001.
  • Zu den verbotenen Hunderassen gehören Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier.
  • Einfuhrverbot für Hunde variiert je nach Bundesland.
  • Ausnahmen gelten für Touristen und Diensthunde unter bestimmten Bedingungen.
  • Erforderliche Dokumente bei der Einreise umfassen Abstammungsnachweis, Impfpass und Wesenstestbescheinigungen.

Einführung in das Thema: Verbotene Hunderassen

Das Thema verbotene Hunderassen in Deutschland ist sehr wichtig. Es betrifft Haustierbesitzer und die Öffentlichkeit. Listenhunde Deutschland haben aufgrund ihrer Aggressivität besondere Regeln.

In Deutschland gibt ein Gesetz, das bestimmte Hunderassen als gefährlich einstuft. Dazu gehören der Pitbull-Terrier und andere. Diese Hunde und ihre Kreuzungen dürfen nicht eingeführt werden. Bei einem Verstoß gegen das Hundeverbot Deutschland drohen Strafen.

Bestimmte Personen müssen die Einfuhr dieser Hunde überwachen. Regelverstöße können teuer werden, mit hohen Geldstrafen oder sogar Hundeentzug.

In anderen Ländern, wie Belgien, sind die Regeln anders. In Italien müssen Welpen gegen Tollwut geimpft sein. Kanada verlangt einen Tollwutimpfnachweis für Hunde über drei Monate.

Regeln zu befolgen, schützt Menschen und Tiere. Vor einer Reise oder Einfuhr informieren Sie sich gut. Das minimiert Risiken wie Krankheiten.

In dieser Tabelle stehen die Einfuhrbedingungen für verschiedene Länder:

Land Maximale Anzahl Hunde Speziell verbotene Rassen Besondere Einfuhrbedingungen
Belgien 5 Keine spezifischen Rassen Keine besonderen Vorschriften
Deutschland Keine spezifische Zahl Pitbull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier Verbote und Kontrollen
Italien Keine spezifische Zahl Keine spezifischen Rassen Welpen ab 15 Wochen, Tollwutimpfung
Kanada Keine spezifische Zahl Keine spezifischen Rassen Rabies-Zertifikat
Kroatien Keine spezifische Zahl Pitbull Terrier Verbote und Kontrollen

Ein gutes Verständnis der Gesetze ist wichtig, um Sicherheit zu gewährleisten.

Welche Hunde dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden?

In Deutschland gelten strenge Regeln, welche Hunde wegen ihrer Aggressivität und Stärke nicht ins Land dürfen. Zu diesen Hunden gehören u.a. Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier und Bullterrier. Diese Regeln sollen die Menschen vor Gefahren schützen.

Bestimmte Rassen und deren Mischlinge sind aus Sicherheitsgründen verboten. Dabei sind regionale Unterschiede in den Bundesländern wichtig zu beachten. In manchen Gebieten sind zusätzliche Hunderassen als gefährlich eingestuft.

 

Wichtige Punkte für die Hundeeinfuhr:

  • Es dürfen höchstens fünf Tiere pro Person eingeführt werden.
  • Die Einreise ist nur an bestimmten Orten erlaubt, mit Ausnahmen für einige Länder wie Andorra.
  • Ein Tollwutantikörpertest ist vor der Ausreise aus tollwutgefährdeten Ländern notwendig.
  • Jede Person kann maximal fünf Haustiere mitbringen.
  • Seit dem 3. Juli 2011 muss jedes Tier einen Mikrochip tragen.

Die Hauptanforderungen für die Einreise haben wir in dieser Tabelle übersichtlich dargestellt:

Anforderung Detail
Anzahl der Tiere Maximal fünf pro Person
Zulässige Einreiseorte Zugelassene Einreiseorte oder bestimmte Länder
Tollwutantikörpertest Mindestens 3 Monate vor Einreise
Mikrochip Obligatorisch seit 3. Juli 2011

Gesetzliche Regelungen und Einreisevorschriften

In Deutschland sind die Gesetze zur Einfuhr sehr streng. Sie sorgen für unsere Sicherheit. Gesetzliche Regelungen für den Hundeimport betreffen vor allem das Hundeverbringungsgesetz. Diese Regeln halten gefährliche Hunderassen fern.

Das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG)

Das HundVerbrEinfG kontrolliert die Einfuhr bestimmter Hunderassen. Es bestimmt, welche Rassen als gefährlich gelten. Die Regeln stellen sicher, dass nur sichere Hunde nach Deutschland kommen.

Beispiele verbotener Hunderassen

Einige verbotene Rassen sind:

  • Pitbull-Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier und verwandte Kreuzungen

Diese Hunderassen sind oft gefährlich. Ihre Einfuhr ist verboten, um alle sicher zu halten.

Ausnahmen bei Rückkehr aus dem Ausland

Ausnahmen gibt es für Hunde, die zurück nach Deutschland kommen. Sie sind möglich, falls eine Erlaubnis vorliegt. Für Diensthunde gibt es besondere Regeln. Die EU macht das Reisen mit Tieren leichter, vor allem, wenn sie gechippt oder tätowiert sind. Ein EU-Heimtierausweis ist nötig.

Hier sind wichtige Fakten für die Einreise mit Haustieren:

Fakt Erklärung
Mikrochip Seit dem 3. Juli 2011 Pflicht
Tollwutimpfung Muss dokumentiert und 21 Tage vor Reisebeginn durchgeführt werden
EU-Heimtierausweis Erforderlich für Reisen in die und innerhalb der EU
Anzahl Heimtiere Bedingungen für mehr als fünf Tiere, wenn für Wettbewerbe bestimmt
Verschärfte Anforderungen Bezüglich antiparasitärer Behandlungen für Irland, Malta und Finnland

Diese Regeln helfen, die Einfuhr von Hunden zu kontrollieren. Sie schützen Menschen und Tiere gleichermaßen.

Unterschiede in den Bundesländern

In Deutschland kann jedes Bundesland selbst bestimmen, welche Hunde gefährlich sind. Daher unterscheidet sich der Umgang mit bestimmten Hunderassen von Land zu Land. Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben keine Listen gefährlicher Hunderassen. Aber andere Bundesländer haben spezielle Regeln für solche Hunde.

Ein kurioser Fall in Hessen: 2014 wurde ein Dackel als gefährlich eingestuft, weil er einen Menschen gebissen hatte. Das beweist, dass nicht nur Rasse oder Größe über die Gefährlichkeit eines Hundes entscheiden. In Mecklenburg-Vorpommern, zum Beispiel, gibt es keine speziellen Regeln mehr für bestimmte Rassen. Bayern und Nordrhein-Westfalen jedoch verlangen bestimmte Tests und Genehmigungen für einige Hunderassen.

Bundesweit gibt es Regelungen zur Einfuhr, Haltung und zum Verkauf bestimmter Rassen. Es geht um Hunde wie Pitbull-Terrier und Bullterrier. Die Regeln, einschließlich Wesenstest und höherer Hundesteuer, hängen von der Landesgesetzgebung ab.

Bundesland Rasseliste Besondere Auflagen
Bayern Ja Wesenstest, höhere Hundesteuer
Niedersachsen Nein Allgemeine Gefahrenabwehrverordnung
Hessen Ja Wesenstest, Einzelfallprüfungen
Schleswig-Holstein Nein Allgemeine Gefahrenabwehrverordnung

Die Regeln für Hundehalter sind in jedem Bundesland anders. Es ist wichtig, dass man sich gut informiert. Besonders wenn man einen Hund halten will, der als gefährlich gilt, sollte man die lokalen Gesetze kennen.

Importbeschränkungen für Hunderassen aus Nicht-EU-Staaten

Für die Einfuhr von Hunden aus Nicht-EU-Ländern gibt es klare Regeln. Diese sollen krankheitsfreie und sichere Tiere garantieren. So schützen wir unsere Tierwelt.

Vorgaben der Zollverwaltung

Deutschlands Einfuhrbestimmungen für Hunde beinhalten strenge Zollregeln. Diese überwacht die Zollverwaltung genau. Hunde müssen speziellen Anforderungen gerecht werden, um ins Land zu dürfen.

Es wird besonders auf folgendes geachtet:

  • Gesundheitsstatus und Tollwutimpfungen
  • Chip-Nummer für die Identifikation
  • Parasitenfreiheitsbescheinigungen

Wer diese Vorschriften nicht einhält, riskiert Quarantäne oder Abweisung seiner Hunde.

Notwendige Dokumente und Nachweise

Viele Dokumente sind für die Einfuhr nötig. Hundebesitzer müssen gut vorbereitet sein.

  1. Abstammungsnachweis und Impfpass
  2. Wesenstestbescheinigung, wenn benötigt
  3. Ärztliches Gesundheitszeugnis

Diese Unterlagen bestätigen die Regelkonformität. Wichtig ist, dass alle Papiere echt und aktuell sind.

Wer Hunde einführen möchte, muss die Regelungen genau kennen. Eine gute Vorbereitung ist entscheidend. So vermeidet man Probleme beim Zoll.

Verbotene Rassenkategorien und deren Merkmale

In Deutschland werden bestimmte Hunderassen aufgrund ihrer Gefährlichkeit verboten. Es gibt zwei Gruppen: "hochgefährliche" und "potenziell gefährliche" Hunde. Diese Einteilung hilft, das Risiko zu verringern.

Kategorie 1: Hochgefährliche Hunde

Einige Rassen, wie der American Pit Bull Terrier, dürfen in Deutschland nicht gehalten werden. Sie gelten als besonders gefährlich. Seit 2001 gibt es strenge Gesetze gegen ihre Einfuhr und Zucht.

Diese Maßnahmen sollen die Sicherheit erhöhen. Typische Merkmale dieser Hunde sind:

  • Hohes Aggressionspotenzial
  • Starke körperliche Kraft
  • Geringe Toleranz gegenüber anderen

Kategorie 2: Potenziell gefährliche Hunde

Hunde wie der Bullmastiff fallen in die zweite Kategorie. Sie dürfen gehalten werden, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Der Halter muss beweisen, dass keine Gefahr besteht.

  1. Behördliche Erlaubnis ist nötig
  2. Der Halter muss zuverlässig sein
  3. Der Hund muss einen Wesenstest bestehen

In manchen Bundesländern gelten spezielle Regeln. Bayern und Baden-Württemberg haben zum Beispiel strengere Vorschriften für "Kampfhunde".

Ausnahmen und Sonderfälle

Deutschlands Vorschriften zur Einreise und Haltung bestimmter Hundrassen sind streng. Es gibt aber Ausnahmeregelungen für Listenhunde. Sie gelten z.B. für Begleithunde und den Touristenhundeverkehr.

Service- und Diensthunde

Von den Einreiseverboten ausgeschlossen sind Service- und Diensthunde. Dazu zählen Polizeihunde, Behindertenbegleithunde und Rettungshunde. Sie dürfen aus dem Ausland mitgebracht werden, wenn die nötigen Papiere vorhanden sind.

Es ist wichtig, dass diese Hunde alle erforderlichen Impfungen und Gesundheitsnachweise haben. Nur so können Ausnahmeregelungen für Listenhunde genutzt werden.

Touristen mit gefährlichen Hunden

Eine besondere Regelung gibt es für Touristen, die bis zu vier Wochen in Deutschland bleiben. Ihre gefährlichen Hunde dürfen mitreisen, wenn sie geimpft und gesund sind. So können die Tiere mit ihren Haltern reisen, falls alle nötigen Unterlagen dabei sind.

Rückkehr von Hunden aus deutschen Beständen

Hunde aus Deutschland, die kurz im Ausland waren, dürfen zurück. Das gilt, wenn der Halter eine Erlaubnis hat. Begleithunde zählen auch dazu, dank ihrer speziellen Ausbildung und Funktion.

Für die Einreise müssen alle erforderlichen Dokumente vorgelegt werden. So wird alles erleichtert.

Kriterium Mindestanforderungen
Hundealter bei Einreise Mindestens 15 Wochen
Alter für Tollwut-Erstimpfung 12 Wochen plus 21 Tage zur Wirksamkeit
Notwendige Fristen für Blutentnahme bei Nicht-EU-Hunden 30 Tage nach Impfung, mindestens 3 Monate vor Einreise

Die Rolle des Tierseuchengesetzes

Das Tierseuchengesetz hilft dabei, den Import von Hunden nach Deutschland zu regulieren. Es beinhaltet wichtige Schritte, um Tierkrankheiten vorzubeugen und sie zu kontrollieren. Diese Schritte sind Teil des Riskmanagement Tierkrankheiten.

Das Gesetz legt bestimmte Anforderungen fest. Es geht darum, das Risiko zu verringern, dass Krankheiten über den Tiertransport verbreitet werden.

Im Zusammenhang mit dem Tiertransport sind die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und die nationale Tierschutztransportverordnung wichtig. Wenn jemand mehrere Hunde und Katzen transportiert, gilt dies als wirtschaftliche Tätigkeit. Dies ist auch der Fall, wenn kein Gewinn angestrebt wird.

Für lange Transporte, die über 8 Stunden dauern, ist eine besondere Erlaubnis nötig.

Vor dem Transport müssen genaue Anweisungen für Futter und Wasser vorhanden sein. Es ist wichtig, dass der Transport den Tieren so wenig Stress wie möglich macht. Er soll kurz sein und den Tieren nicht schaden.

Bestimmung Vorgabe
Transportdauer So kurz wie möglich
Beförderungsanweisungen Schriftliche Fütterungs- und Tränkanweisungen
Zulassung für lange Reisen Erforderlich für > 8 Stunden

Kranke oder verletzte Tiere dürfen normalerweise nicht transportiert werden. Es gibt Ausnahmen, wenn sie als transportfähig gelten. Beruhigungsmittel sind nur mit ärztlichem Rat und passender Dokumentation erlaubt. Das Tierseuchengesetz setzt klare Regeln. Es schützt die Tiere während des Transports und verhindert Krankheiten.

Praktische Hinweise für potenzielle Hundebesitzer

Wer überlegt, einen Hund zu bekommen, sollte sich gut informieren. Es ist wichtig, die Hinweise zum Hundebesitz zu kennen. Dazu gehört zum Beispiel, dass Hunde gechipt sein müssen.

Neben dem Chippen ist auch eine Versicherung für den Hund wichtig. Diese deckt Schäden ab, die der Hund verursachen könnte.

Nachweise und Prüfungen

Um einen Hund zu registrieren, muss man einmalig 14,50 Euro zahlen. Das geht online. Außerdem sind Tests nötig, um zu zeigen, dass man sich mit Hunden auskennt. Diese kosten mindestens 40 Euro.

Manche Tests, wie der BHV-Hundeführerschein, gelten auch als Beleg für diese Kenntnisse. Es gibt verschiedene Tests, die man machen kann.

„Die Zulassung zur praktischen Prüfung ist drei Jahre gültig. 80% der Antworten müssen innerhalb von 60 Minuten bei der theoretischen Prüfung richtig sein, die beliebig oft wiederholt werden kann.“

Das Niedersächsische Landesamt veröffentlicht eine Liste mit anerkannten Prüfern. Für mehr Infos sollte man deren Website besuchen.

Gesetzliche Anforderungen und Kosten

Es gibt verschiedene Regeln für Hundehalter, wie ein Führungszeugnis. In manchen Bundesländern braucht man einen Hundeführerschein. In NRW brauchen bestimmte Hunde einen Nachweis ihrer Fähigkeiten, eine Versicherung und eine Registrierung.

Diese Regeln sind je nach Bundesland unterschiedlich. Vor allem für bestimmte Hunderassen.

Denkt auch an die Kosten für den Import. Prüfungen, Steuern und Versicherungen können teuer sein. Darum sollte man sich gründlich informieren, was benötigt wird.

Einfluss der gesellschaftlichen Debatte auf gesetzliche Regelungen

Die gesellschaftliche Debatte um Listenhunde und der öffentliche Blick auf den Hundeimport prägen Deutschlands Gesetze stark. Besonders der Fall von Chico, einem Listenhund, hat viel Aufsehen erregt. Sein tödlicher Angriff löste weite Kritik und Diskussionen über die Gefahr bestimmter Hunderassen aus.

Unfälle mit Hunden führen oft zu Gesetzesänderungen. Zum Beispiel beeinflussen Berichte zu Hundeangriffen oder -bissen die Gesetzgebung. Die öffentliche Meinung ist hierbei emotional und basiert auf Medienberichten. Dies sorgt für unterschiedliche Reaktionen bei Hundebesitzern und in der breiten Bevölkerung.

Statistiken offenbaren rund 35.000 Fälle von Hundebissverletzungen in Deutschland jährlich. Das betrifft meist Kinder und Jugendliche. Jährlich sterben ein bis sechs Menschen durch Hundebisse.

Der öffentliche Blick auf den Hundeimport ändert sich durch Hunde aus Süd- und Osteuropa. Viele dieser Hunde kommen unter schwierigen Bedingungen zu uns. Sie werden meist gegen eine Schutzgebühr von €250 bis €350 vermittelt.

Die folgende Tabelle zeigt statistische Daten zu den Auswirkungen des Gesetzes:

Kategorie Statistische Daten
Erlaubnisse und abgelehnte Anträge auf Erlaubnis (§ 15 Abs. 1 Nr. 7) Erfasst
Beschränkungen der Befugnis zum Halten und Führen eines Hundes (§ 15 Abs. 1 Nr. 8) Festgehalten
Sachkundeprüfungen Statistisch ausgewertet
Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Hundegesetz Erfasst
Daten zu durchgeführten Wesenstests Dokumentiert
Rechtsbehelfen Statistische Angaben erfasst

Die Regelungen für Hunde variieren in den Bundesländern deutlich. Diese Unterschiede zeigen, wie geteilt die Meinungen zu Listenhunden sind. Regelmäßige Gutachten und Workshops helfen, die Gesetze immer wieder zu überprüfen. Dies zeigt, wie wichtig und umstritten das Thema ist.

Fazit

Die Regeln für das Mitbringen bestimmter Hunderassen nach Deutschland sind streng. Seit Oktober 2004 müssen Hunde durch Mikrochips oder Tattoo gekennzeichnet sein. Sie brauchen auch eine gültige Tollwutimpfung. Für EU-Haustiere ist ein "EU-Heimtierausweis" nötig, damit sie nach Deutschland kommen dürfen.

In Deutschland gibt es Unterschiede bei den Regeln der Bundesländer. Jedes Land bestimmt, welche Hunderassen nicht erlaubt sind. Zum Beispiel dürfen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier normalerweise nicht eingeführt werden. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel bei kurzen Besuchen von Touristen oder für Diensthunde.

Die Regelungen zu bestimmten Hunderassen führen zu vielen Diskussionen in der Gesellschaft. Es zeigt sich, dass regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen der Regeln notwendig sind. So kann die Sicherheit im Umgang mit den Hunden gewährleistet und die Bedürfnisse der Tierbesitzer berücksichtigt werden.

FAQ

Welche gesetzlichen Regelungen für den Hundeimport gibt es in Deutschland?

In Deutschland gibt es das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz. Es bestimmt, welche Hunderassen als gefährlich gelten. Diese dürfen nicht ins Land gebracht werden.

Welche Hunderassen dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden?

Der Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sind verboten. Ihre Kreuzungen dürfen auch nicht eingeführt werden.

Gibt es Unterschiede in den Regelungen zwischen den Bundesländern?

Ja, die Bundesländer entscheiden selbst, welche Rassen sie als gefährlich ansehen. Deshalb unterscheiden sich die verbotenen Rassen je nach Bundesland.

Was sind Importbeschränkungen für Hunderassen aus Nicht-EU-Staaten?

Beim Import von Hunden aus Nicht-EU-Staaten gibt es strenge Vorschriften. Halter müssen Abstammungsnachweis, Impfpass und Wesenstest vorzeigen.

Was ist der Unterschied zwischen Kategorie 1 und Kategorie 2 bei Hunderassen?

Kategorie 1 beinhaltet sehr gefährliche Hunde, die nicht nach Deutschland dürfen, wie Pitbull-Terrier. Kategorie 2 bezieht sich auf potenziell gefährliche Hunde. Unter bestimmten Bedingungen ist ihre Haltung erlaubt, z.B. beim Bullmastiff.

Welche Ausnahmen gibt es für verbotene Hunderassen?

Ausnahmen gelten für Diensthunde, Touristen mit gefährlichen Hunden und zurückkehrende Hunde aus Deutschland. Alle notwendigen Papiere müssen vorgelegt werden können.

Welche Rolle spielt das Tierseuchengesetz beim Hundeimport?

Das Tierseuchengesetz minimiert das Risiko, dass durch Importe Krankheiten eingeschleppt werden. Es umfasst Maßnahmen gegen Tierkrankheiten.

Welche Nachweise und Prüfungen sind für potenzielle Hundebesitzer erforderlich?

Zukünftige Hundebesitzer müssen ein Führungszeugnis oder Sachkundenachweis vorlegen. Die Kosten für Hundesteuer und Versicherung können höher sein.

Wie beeinflusst die gesellschaftliche Debatte die gesetzlichen Regelungen?

Vorfälle mit Listenhunden führen oft zu öffentlichen Diskussionen. Diese Diskussionen beeinflussen, wie die Gesellschaft bestimmte Hunderassen sieht. Dadurch können sich Gesetze ändern.

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